Erinnerungskontakte sind strukturierte, informelle Begegnungen zwischen einem Kind/ Jugendlichen und dessen getrennt lebendem Elternteil.
Diese Kontakte werden von einer speziell für Erinnerungskontakte ausgebildeten und zertifizierten Fachkraft moderiert und sind interaktions- und beziehungsbefreit. Das bedeutet, dass sowohl das Kind/ der Jugendliche, als auch der Elternteil ausschließlich mit der Fachkraft sprechen. Es findet keine direkte Kommunikation zwischen dem Kind/ Jugendlichen und dem Elternteil statt.
Erinnerungskontakte dienen der Auseinandersetzung mit der Frage nach der eigenen Herkunft und somit der Identitätsentwicklung des Kindes/Jugendlichen und der Realitätskontrolle. Erinnerungskontakte ermöglichen dem Kind/Jugendlichen, seinen Elternteil in Person wahrzunehmen, diesen in seinem Gestus zu erleben und Informationen über ihn aus direkter Hand zu erhalten. Diese Realitätskontrolle beugt der Verinnerlichung von irrealen Annahmen über den Elternteil vor und erlaubt dem zunehmend zur Differenzierung und Integration fähigen Kind/Jugendlichen, sein Bild des Elternteils zu überprüfen.
Erinnerungskontakte können in Folge eines entsprechenden gerichtlichen Beschlusses oder als Minimalkonsens im Rahmen eines Beratungsprozesses oder einer Elternvereinbarung im Zuge einer Begutachtung erfolgen.
Erinnerungskontakte können vom Gericht angeordnet werden, wenn
- ein Kind den Kontakt zum getrenntlebenden Elternteil hartnäckig verweigert
- bisherige Versuche zur Wiederherstellung von Kontakten gescheitert sind (Besuchsbegleitung, begleitete Übergaben)
- Sachverständige den Kontakt als zumutbar und für das Kind förderlich erachten
- die Verweigerung nicht auf nachweisliche und nachvollziehbare Gründe (Missbrauch, Gewalt) zurückzuführen ist
Wenn massiv entfremdete Kinder oder Jugendliche den Kontakt zu einem Elternteil hartnäckig verweigern und sich dieser Widerstand mittels gängiger Maßnahmen und Interventionen nicht auflösen lässt, stellt sich die Frage nach der Schadensbegrenzung.
Erinnerungskontakte beziehen sich auf die Unterstützung und Sicherstellung von entwicklungsfördernden Prozessen als minimaler Bestandteil des Kindeswohls. Zum Schutz des langfristigen Kindeswohls bieten kurze Erinnerungskontakte zwischen dem entfremdeten Elternteil und älteren Kindern im Beisein einer aktiv moderierenden Fachkraft eine minimale Alternative zum nicht kindeswohlverträglichen Kontaktabbruch.
Die Methode der Erinnerungskontakte wurde von Dr. Liselotte Staub in der Schweiz entwickelt. Weitere Informationen zu Erinnerungskontakten unter www.erinnerungskontakte.ch
Durchführende zertifizierte Fachkraft der Erinnerungskontakte:
Mag. Andreas Lach
Kosten pro Einheit: EUR 160,00 inkl. 10% USt.
Erinnerungskontakte
Kontakt: Mag. Andreas Lach
IFE – Institut für Familienentwicklung
Tel: 0664 18 14 457
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