Besuchsbegleitung

Besuchsbegleitung - persönlichen Kontakt zwischen Eltern und Kindern fördern

Kinder haben ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern. Und Eltern haben das Recht, aber auch die Pflicht zum Kontakt mir ihren Kindern.

Gibt es nach einer Trennung der Eltern Konflikte um das Kontaktrecht zum Kind, kann die Besuchsbegleitung den Kontakt zwischen dem Kind und dem getrennt lebenden Elternteil bzw. anderen Bezugspersonen aus dem Familiensystem nach einer Trennung aufrechterhalten oder wiederherstellen. 

Im Mittelpunkt der Besuchsbegleitung steht somit das Recht des Kindes auf Herstellung und Erhalt der Beziehung und Kontakt zu beiden Eltern nach einer Elterntrennung („Begleiteter Umgang"). Die begleiteten Treffen zwischen dem Kind und dem Elternteil erfolgen auf neutralem Boden im Beisein einer/s BesuchsbegleiterIn. Die Besuchsbegleitung ermöglicht somit Kindern und Eltern, dieses Recht auch unter schwierigeren Bedingungen zum eigenen Wohl auszuüben.
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Wer kann Besuchsbegleitung in Anspruch nehmen?
Kinder (ab dem Säuglingsalter) und Jugendliche, die zu ihrem besuchsberechtigten Elternteil und/oder ihren Großeltern oder sonstigen Verwandten (z.B. Geschwister, Halbgeschwister, Tanten, oder andere Bezugspersonen) ohne die Besuchsbegleitung keinen Kontakt haben können/dürfen. 

Wenn es für das Wohl des Kindes notwenig ist, kann sowohl das Gericht als auch die/der zuständige SozialarbeiterIn oder Privatpersonen die Besuchsbegleitung zur Unterstützung der Ausübung der Besuchskontakte heranziehen. Die Regelung der Besuchskontakte erfolgt unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse des Kindes bzw. der/des Jugendlichen.

Die Durchführung – der Ablauf der Besuchsbegleitung

Die Besuchsbegleitung kann in Absprache mit der/dem BesuchsbegleiterIn an den Wochentagen von Montag bis Samstag am Vormittag, am Nachmittag oder abends – abhängig von den Möglichkeiten der Familienmitglieder - stattfinden.

Die Dauer und die Häufigkeit der Besuchsbegleitung richten sich nach den Bedürfnissen des Kindes bzw. der/des Jugendlichen und den jeweiligen Zielsetzungen.

Die begleiteten Treffen zwischen dem Kind und dem Elternteil sowie anderen für das Kind wichtigen Bezugspersonen (Geschwister, Großeltern, Tante etc.) erfolgen dabei auf neutralem Boden, z. B. in den Besucherräumen des IFE – Institut für Familienentwicklung oder auf dem nahegelegenen Spielplatz, bei einem gemeinsamen Ausflug, Spaziergang, oder ähnlichem im Beisein einer/s BesuchsbegleiterIn des IFE – Institut für Familienentwicklung. 

Das IFE – Institut für Familienentwicklung verfügt über geeignete Spiel- und Kontakträume und so können die Besuche, je nach Vereinbarung, mit oder ohne ständige Begleitung durchgeführt werden. Die Räumlichkeiten des IFE – Institut für Familienentwicklung sind barrierefrei und verfügen auch über einen Wickelraum.

Die Besuchsbegleitung soll eine Entlastung für die Eltern und auch für das Kind darstellen.

Die Aufgabe der/des Besuchsbegleitung besteht in erster Linie darin, die Kontakte zwischen dem Kind/Jugendlichen zu seinen/ihren Bezugspersonen zu ermöglichen und aufrecht zu erhalten, wenn diese nicht oder nicht mehr im gemeinsamen Haushalt leben. Somit beaufsichtigen die BesuchsbegleiterInnen, ob die Kontakte dem Wohl des Kindes entsprechen und beobachten diskret die Interaktion zwischen dem Kind/Jugendlichen und dem Besuchsberechtigten.

Die BesuchsbegleiterInnen sind fachlich auch qualifiziert, während der Besuchsbegleitung in pädagogischer Hinsicht zu intervenieren, zu beraten und im Umgang mit dem Kind bzw. der/dem Jugendlichen zu schulen, wenn dies mit allen Beteiligten im Vorfeld als Auftrag festgehalten wird.

Besuchsbegleitung

Leitung: Stefanie Melischnigg MA


IFE – Institut für Familienentwicklung
Tel: 0664 855 99 15
E-Mail:  stefanie.melischnigg@ife-ktn.at

IFE - Institut für Familienentwicklung
Hallegger Straße 279
9061 Klagenfurt-Wölfnitz

  • Email: institut@ife-ktn.at
  • Tel: 0664 855 99 15

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